Party im Festzelt.
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Samstag, 20.06.2020 |10:00 bis 11:00 Uhr

Vorlesestunde für Kinder in der Stadtbücherei Künzelsau

Veranstalter
Stadtverwaltung Künzelsau
Stuttgarter Straße 7
74653 Künzelsau
Veranstaltungsort
Altes Rathaus
Hauptstraße 41
74653 Künzelsau
Kurzbeschreibung

Die neue Stadtbücherei im Herzen von Künzelsau ist nun schon einige Monate eröffnet. An diesem Ort der Bildung und Begegnung bietet die Stadtbücherei Künzelsau in Zusammenarbeit mit Birgitta Götzelmann-Liebig am Samstag, 20. Juni 2020 von 10 bis 11 Uhr eine Vorlesestunde für Vorschulkinder bis zur zweiten Klasse an. Das gemeinsame Vorlesen wird immer am dritten Samstag im Monat stattfinden.

Beschreibung

Die freundliche Leseecke im zweiten Obergeschoss der Stadtbücherei bietet den optimalen Platz für eine Lesestunde mit klassischen Büchern, die jedem Kind gefallen. „Meine Lieblingsbücher sind die Klassiker Räuber Hotzenplotz, die kleine Hexe, das kleine Gespenst, Michel aus Lönneberga, Pippi und die Urmel-Bücher, aber auch englische Klassiker wie Winnie-the-Pooh oder Mary Poppins. Ich freue mich, diese Bücher vor neugierigen Kinderaugen vorzulesen und sie auf fantasievolle Reisen mitzunehmen,“ so Birgitta Götzelmann-Liebig. Im Anschluss an die Geschichte dürfen die Kinder das Gehörte mit kreativen Bastelaktionen vertiefen. Als besonderes Highlight erzählt Birgitta Götzelmann-Liebig Geschichten über das erfundene Künzelschweinchen.

Das Team der Stadtbücherei freut sich auf viele kleine Besucher. Begleitpersonen sind herzlich willkommen sich während der Vorlesestunde in der Stadtbücherei umzuschauen. Aufgrund der Einhaltung des Mindestabstands soll davon abgesehen werden, dass Begleitpersonen sich ebenfalls in der Leseecke aufhalten.

Die Teilnahme an der Vorlesestunde ist kostenlos und auch für Kinder ohne Leseausweis möglich. Eine Anmeldung vorab ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage erforderlich. Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde werden nach §§ 16, 25 IfSG der Name, Vorname, Datum, Telefonnummer oder Adresse des Teilnehmers bei der Anmeldung aufgenommen und vier Wochen aufbewahrt. Anmeldungen werden erbeten bis spätestens Freitag, 19. Juni 2020 bei Helen Bühler, E-Mail helen.buehler@kuenzelsau.de oder Telefon 07940 129-120. Bitte geben Sie bei der Anmeldung die o. g. Kontaktdaten des Kindes an.

Allgemeine Hinweise

  • Teilnehmer, Beschäftige oder sonstige Mitwirkende dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie in Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand und noch keine 14 Tage vergangen sind oder Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
  • Sofern der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Körperkontakt (insbesondere Händeschütteln oder Umarmen) ist zu vermeiden.
  • Ausreichend Reinigungsmöglichkeiten sind auf den Toiletten zu finden.
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Samstag, 20.06.2020 |9:00-11:30 Uhr

Faires Frühstück

Veranstalter
Stadtverwaltung Künzelsau
Stuttgarter Straße 7
74653 Künzelsau
Veranstaltungsort
Unterer Markt
74653 Künzelsau
Kurzbeschreibung

Künzelsau darf seit 2015 den Titel „Faire Stadt“ tragen. Seit der Titelverleihung findet jährlich das „Faire Frühstück“ statt. Am 20. Juni 2020 können Besucher von 9 bis 11.30 Uhr somit das sechste gemütliche gemeinsame Frühstück am Unteren Markt genießen. Es bietet den optimalen Rahmen, sich zum Thema Fairer Handel auszutauschen und in gemütlicher Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. Jeder Besucher sollte selbst etwas zum Frühstücken sowie sein eigenes Geschirr und Besteck mitbringen.

Der Künzelsauer Stadtkaffee wird kostenlos in Tassen von der Stadtverwaltung ausgeschenkt. Dazu gibt es fair gehandelte Kaffeesahne und Zucker. Die Stadtverwaltung Künzelsau freut sich über viele Besucher. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Beschreibung

Allgemeine Hinweise

  • Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung müssen Kontaktdaten aller Besucher notiert werden. Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde werden nach §§ 16, 25 IfSG der Name, Vorname, Datum, Telefonnummer oder Adresse des Teilnehmers bei der Anmeldung aufgenommen und vier Wochen aufbewahrt.
  • An einem Tisch sind nur Personen aus zwei Haushalten erlaubt.
  • Teilnehmer, Beschäftige oder sonstige Mitwirkende dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie in Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand und noch keine 14 Tage vergangen sind oder Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.
  • Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Tische und Bänke werden entsprechend aufgestellt.
  • Sofern der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Körperkontakt (insbesondere Händeschütteln oder Umarmen) ist zu vermeiden.
  • Ausreichend Desinfektionsmittel ist vorhanden.
Kategorie
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