Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Corona-Informationen

Corona-Schutzimpfung / Testzentrum Stadthalle / Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung / Weiterführende Informationen

Blaues Virus-Symbol

Das Impfangebot des Hohenlohekreises geht nach dem 27. Juli 2022 in den Ruhemodus.

MVZ Hohenlohe in Forchtenberg

dienstags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr

Impfung nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter https://www.doctolib.de/medizinisches-versorgungszentrum-mvz/forchtenberg/mvzhohenlohe.

Schnellteststationen in Künzelsau

Kostenlose Bürgertests sind an diesen Stationen möglich:

  • Emma, Bahnhofstraße 1, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 7 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr,
    Samstag bis Sonntag 8 bis 11 Uhr und 16 bis 21 Uhr.
    Termin vereinbaren: 07940 9818761 oder https://apo-schnelltest.de/emma-kuenzelsau oder einfach vorbeikommen und eventuell Wartezeit einplanen.
  • Geschlossen ab 1. Juli: KÜNfit, Hallstattweg 36, Künzelsau:
    Montag bis Freitag 9 bis 10 Uhr und 12 bis 14 Uhr
    Samstag und Sonntag 9 bis 11 Uhr
    Teststation erreichbar über separaten Seiteneingang, mit Terminvereinbarung unter www.apo-schnelltest.de und ohne Terminvereinbarung
  • Geschlossen ab Montag, 23. Mai 2022: Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9:
    Montag bis Freitag 8 bis 10 Uhr und 18 bis 20 Uhr,
    Samstag und Sonntag 9 bis 12 Uhr.
    Termin buchen: https://www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau .
    Wer sich testen lassen möchte, muss eine FFP2-Maske tragen, symptomfrei sein und einen Ausweis dabeihaben. Es wird darum gebeten, die Anmeldebestätigung ausgedruckt zum Termin mitzubringen.
    Anmeldungen von Personen ohne Internetzugang werden von der Hohenlohe Apotheke van Dorp unter Telefon 07940 91090 entgegengenommen.

Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 Abs. 1 CoronaVO Absonderung

Änderung der CoronaVO Absonderung – Bescheinigungen über die Absonderungspflicht werden nur auf Verlangen ausgestellt.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung (130 KB) aus und schicken Sie ihn an die genannte Adresse im Antrag.

Das Sozialministerium hat die Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) zum 14.09.2021 geändert. Damit einhergehend hat sich auch die Regelung für die Ausstellung der Bescheinigungen für absonderungspflichtige Personen geändert. Bislang wurde die Bescheinigungen automatisch von der Ortspolizeibehörde ausgestellt, sofern dieser vom Gesundheitsamt eine positive Person bzw. eine Haushaltsangehörige Person oder engen Kontaktperson einer infizierten Person gemeldet wurde.

Zukünftig werden derartige Bescheinigungen nur auf Verlangen ausgestellt. Ein entsprechendes Antragsformular haben wir auf der Homepage der Stadt Künzelsau hinterlegt. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die Bescheinigungen nur für Infizierte oder krankheitsverdächtige Personen und deren Haushaltsangehörige Personen bzw. vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson qualifizierte Personen ausgestellt werden. Personen die sich aufgrund der Corona Virus-Einreiseverordnung in häusliche Absonderung begeben müssen, erhalten keine Bescheinigungen.

Ebenso geändert hat sich die Absonderungsdauer für absonderungspflichtige enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige Personen. Diese wird von 14 auf zehn Tage verkürzt (§ 4 Abs. 3 Satz 1). Ab dem fünften Tag der Absonderung ist eine Freitestung durch PCR-Testung (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) möglich. Ab dem siebten Tag der Absonderung ist eine Freitestung allgemein durch Antigenschnelltest möglich (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3). Eine Freitestung erfolgt – anders als eine Freitestung nach Einreise aus einem Hochrisikogebiet – allein durch Kenntnisnahme des negativen Testergebnisses. Eine Übermittlung des Testergebnisses an die Behörde ist für die Beendigung der Absonderung nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen des Landratsamtes Hohenlohekreis, des Landes und Bundes

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat auf seiner Website umfassende Informationen zur Corona-Pandemie im Hohenlohekreis online gestellt. Enthalten sind Verfügungen des Hohenlohekreises, des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes, die ständig aktualisiert werden.

Mehrsprachige Informationen zum Corona-Virus sind auf der Homepage des Bundes und auf der Informationsplattform Handbook Germany zu finden.