„Musik am Nachmittag“ bei Kaffee & Kuchen
Klassischer Konzertnachmittag in Künzelsau
Das Kultur- und Veranstaltungsprogramm in Künzelsau wird fortgesetzt und beginnt mit einem beliebten Konzertnachmittag. Für Klassik-Liebhaber ist „Musik am Nachmittag“ die Empfehlung. Am Montag, 27. September 2021, um 14 Uhr beginnt das Konzert, bei dem sieben Künstler auftreten. Einlass in die Stadthalle Künzelsau ist um 13 Uhr. Der Klassiknachmittag findet in Kooperation mit der Internationalen Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation statt. Die Besucherinnen und Besucher sind herzlich eingeladen, einen gemütlichen Nachmittag mit guter Unterhaltung in der Künzelsauer Stadthalle zu verbringen. In der Pause werden die Besucherinnen und Besucher mit Kaffee & Kuchen bewirtet.
Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation
Die gemeinnützige Internationale Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation wurde im Jahre 1995 von dem Unternehmer Erich Fischer (EBV) gegründet, der ihr ein Drittel seines Vermögens als Grundkapital schenkte und sie bis zum Jahre 2010 als alleiniger Stiftungsvorstand prägte. Seit 2011 wird die Stiftung mit dem Sitz in München von Erich Fischer als Stifter geleitet. Stiftungszwecke sind unter anderen die Verbesserung der Lebensbedingungen älterer Menschen und die Förderung von Kunst und Kultur insbesondere durch Aufführung vernachlässigter Kompositionen aller Epochen und die Aufführung von Bühnenwerken vernachlässigter Autoren.
Reservierung und Corona-Regeln
Für die Veranstaltung nimmt Renate Kilb, Stadtverwaltung Künzelsau, Telefon 07940 129-121, E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de ihre Reservierung gerne entgegen. Der Eintritt beträgt inklusive Kaffee, Kuchen und Wasser 5 Euro. Am Konzerttag wird es auch eine Tageskasse geben. An der Tageskasse ist die Anmeldung über die Luca-App oder einen Anmeldezettel notwendig. Für die Veranstaltung ist ein 3G-Nachweis in Form eines tagesaktuellen Corona-Tests, eines Genesenen-Nachweises oder Impfnachweises erforderlich. Dies wird am Eingang kontrolliert. Außerhalb des Sitzplatzes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. An den Tischen mit jeweils sechs Personen darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Es gelten die allgemeinen und jeweils aktuellen Corona-Vorgaben und Hygiene-Vorschriften. Bei Änderungen der Corona-Auflagen müssen Veranstaltungen unter Umständen auch kurzfristig geändert oder abgesagt werden.