Blick auf das neue Rathaus in Künzelsau.

Elf Kommunen legen gemeinsam Bodenrichtwerte im Rahmen der Grundsteuerreform fest

Erste Sitzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau

Sitzungssaal im Rathaus, rund 20 Sitzungsteilnehmende von hinten am Sitzungstisch
Bodenrichtwerte für elf Kommunen wurden in der vergangenen Woche vom Gemeinsamen Gutachterausschuss in seiner ersten Sitzung beschlossen. Foto Stefan Neumann, Stadtverwaltung Künzelsau.

Vertreter von elf Kommunen haben am 22. Juni 2022 gemeinsam neue Bodenrichtwerte für alle ihre Gemeindegebiete festgelegt. Im Künzelsauer Rathaus sind die Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschuss (GGA) zusammengekommen: Künzelsau, Schöntal, Krautheim, Dörzbach, Mulfingen, Forchtenberg, Weißbach, Niedernhall, Ingelfingen, Kupferzell und Waldenburg. Am 1. Januar 2021 hat der Ausschuss seine Tätigkeit aufgenommen und jetzt für die vom Gesetzgeber beschlossene Grundsteuerreform erforderlichen Bodenrichtwerte festgesetzt.

Es wurden insgesamt 860 neue Bodenrichtwertzonen gebildet und die dazu passenden Werte festgelegt. Der GAA hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 die Bodenrichtwerte formal für alle beteiligten Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 beschlossen.

„Jetzt ist es ein ‚Wir‘“

„Trotz der enormen Arbeit haben wir zusammen mit den Gutachtern und den jeweiligen Kommunen das Ziel erreicht“, so Anja Zinsler, die Leiterin der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, der seinen Sitz im Künzelsauer Rathaus hat. „Jetzt ist es ein ‚Wir‘“, sagt sie mit Blick auf die Festlegung der Bodenrichtwerte. Jeder einzelne Wert wurde mit den Vertretern aller Mitgliedskommunen besprochen und beschlossen. Somit ist sichergestellt, dass jede Zone den passenden Richtwert erhalten hat.

Bodenrichtwert = Lagewert

Die Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustandes dar. Diese wurden aus der Kaufpreissammlung des GGA unter Berücksichtigung der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) abgeleitet.

Gemäß 196 BauGB, Absatz 1, Satz 5 in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989, geändert am 15. Februar 2005 und der Novellierung vom 11. Oktober 2017 wurden in der Sitzung am 22. Juni 2022 die Bodenrichtwerte für alle beteiligten Kommunen zum Stichtag 1. Januar 2022 beschlossen.

Wo sind die Bodenrichtwerte zu finden?

Die aktuellen Bodenrichtwerte für die Grundsteuer können ab sofort auf der Homepage der Stadt Künzelsau unter www.kuenzelsau.de/gutachterausschuss oder im Bodenrichtwertportal des Landes Baden-Württemberg unter www.gutachterausschuesse-bw.de ab 1. Juli 2022 eingesehen werden.